Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Schiedsgericht
Schieds|ge|richt, das: 1. (Rechtsspr.) a) Institution, die anstelle eines staatlichen Gerichts bei Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung durch Schiedsspruch fällt; b) Gruppe von Personen, die ein Schiedsgericht bildet. 2. (Sport) a) Gremium von Kampf- od. Schiedsrichtern, das als höchstes Kampfgericht bei Differenzen zur Entscheidung angerufen wird od. selbst in einen Wettkampf eingreift; b) Kampfgericht.
Schieds|ge|richt, das: 1. (Rechtsspr.) a) Institution, die anstelle eines staatlichen Gerichts bei Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung durch Schiedsspruch fällt; b) Gruppe von Personen, die ein Schiedsgericht bildet. 2. (Sport) a) Gremium von Kampf- od. Schiedsrichtern, das als höchstes Kampfgericht bei Differenzen zur Entscheidung angerufen wird od. selbst in einen Wettkampf eingreift; b) Kampfgericht.