Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Sanktion
Sank|ti|on, die; -, -en [frz. sanction < lat. sanctio = Heilung; Billigung; Strafgesetz; Vorbehalt, Vertragsklausel, zu: sancire (2. Part.: sanctum) = heiligen; als unverbrüchlich festsetzen; durch Gesetz besiegeln, genehmigen]: 1. a) (bildungsspr.) das Sanktionieren (1 a), Billigung, Zustimmung: die Kirche hat jeglicher Art von Gewaltanwendung grundsätzlich ihre S. zu verweigern; b) (Rechtsspr.) das Sanktionieren (1 b); Bestätigung: das Gesetz bedarf der S. durch das Parlament, des Parlaments; das Parlament hat der Notverordnung nachträglich [seine] S. erteilt. 2. a) (Völkerr.) Maßnahme, die (zur Bestrafung od. zur Ausübung von Druck) gegen einen Staat, der das Völkerrecht verletzt [hat], angewandt werden kann: militärische -en; -en über ein Land verhängen; wirtschaftliche -en gegen einen Staat beschließen, anwenden, fordern; Im UNO-Sicherheitsrat steht ... die Forderung afrikanischer Staaten zur Debatte, gegen das Apartheidregime in Südafrika wirtschaftliche -en zu ergreifen (Neues D. 10. 6. 64, 7); Sie (= indische Regierung) hat gezeigt, dass ihre Kreditwürdigkeit im internationalen Kapitalmarkt trotz der S. infolge der Nukleartests im Augenblick weit besser ist als es die Kreditbewertungsfirmen ... wahrhaben wollen (Handelsblatt 8. 9. 98, 10); b) (Soziol.) auf ein bestimmtes Verhalten eines Individuums od. einer Gruppe hin erfolgende Reaktion der Umwelt, mit der dieses Verhalten belohnt od. bestraft wird: positive (belohnende), negative (bestrafende) -en; c) (bildungsspr.) gegen jmdn. gerichtete Maßnahme zur Erzwingung eines bestimmten Verhaltens od. zur Bestrafung: gegen Streikteilnehmer gerichtete -en der Unternehmensleitung; Die Jugendlichen müssen sich strikte an die Hausregeln halten ... Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit -en rechnen (NZZ 3. 5. 83, 21). 3. (Rechtsspr.) Teil, Klausel eines Gesetzes o. Ä., worin die Rechtsfolgen eines Verstoßes, die gegebenenfalls zu verhängende Strafe festgelegt sind: welche -en sieht der Vertrag, Gesetzentwurf vor?; die im Bußgeldkatalog verzeichneten -en für Ordnungswidrigkeiten; Hier bietet sich ebenfalls die Vereinbarung ausdrücklicher Geheimhaltungspflichten an, die u. U. die S. der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eröffnet (Handelsblatt 1. 3. 99, 44).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Sanktion