Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
[S]
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Sachwalter
Sạch|wal|ter, der; -s, - [mhd. sachwalter]: 1. (geh.) jmd., der für jmdn., etw. in der Öffentlichkeit eintritt, der sich zum Fürsprecher od. Verteidiger von jmdm., etw. gemacht hat: Die S. des Rätegedankens (Niekisch, Leben 44); sich zum S. [der Interessen] einer Minderheit machen. 2. jmd., der im Auftrag eines Dritten bestimmte Aufgaben wahrnimmt: Ich bin der Landvermesser Overbeck, Angestellter und S. des Vereins zur Vermessung unauffindbarer Grundstücke e. V. (Bieler, Bonifaz 134); Sie fühlten sich als S. Gottes (Thieß, Reich 331). 3. (Rechtsspr.) jmd., der als Interessenvertreter der Gläubiger den Schuldner bis zur Erfüllung des Vergleichs überwacht.
Sạch|wal|ter, der; -s, - [mhd. sachwalter]: 1. (geh.) jmd., der für jmdn., etw. in der Öffentlichkeit eintritt, der sich zum Fürsprecher od. Verteidiger von jmdm., etw. gemacht hat: Die S. des Rätegedankens (Niekisch, Leben 44); sich zum S. [der Interessen] einer Minderheit machen. 2. jmd., der im Auftrag eines Dritten bestimmte Aufgaben wahrnimmt: Ich bin der Landvermesser Overbeck, Angestellter und S. des Vereins zur Vermessung unauffindbarer Grundstücke e. V. (Bieler, Bonifaz 134); Sie fühlten sich als S. Gottes (Thieß, Reich 331). 3. (Rechtsspr.) jmd., der als Interessenvertreter der Gläubiger den Schuldner bis zur Erfüllung des Vergleichs überwacht.