Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rügen
rü|gen [mhd. rüegen, ruogen, ahd. ruogen = anklagen; (öffentlich) mitteilen]: 1. a) mit einer Rüge zurechtweisen: ich muss dich wirklich r.; Vierbein fühlte sich veranlasst, den Kameraden Asch behutsam und sehr freundlich zu r. (Kirst, 08/15, 33); sie wurde wegen wiederholter Unpünktlichkeit streng gerügt; Hier spähten Augen misstrauisch in Ausübung ihres Dienstes, rügten Stimmen den geringsten Verstoß (Musil, Mann 532); b) jmds. Verhalten od. Tun, das man für nicht in Ordnung hält u. missbilligt, mit gewissem Nachdruck kritisieren: man rügte seinen Leichtsinn, die Unentschlossenheit der Regierung; Die Presse der SED schließlich rügt unablässig einzelne Fälle von Rechtswillkür (Dönhoff, Ära 91). 2. tadelnd feststellen, beanstanden: Mängel r.; Sie ... wagte es, die Fehler, die diesem Möbel anhafteten, zu r. (R. Walser, Gehülfe 139).
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