Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rückwirkend
rụ̈ck|wir|kend : 1. von einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt an [gültig]: die Lohnerhöhung gilt r. vom 1. März. 2. "Rückwirkung" (1) ausübend: eine -e Kraft.
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