Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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rụ̈ck|ver|si|chern : 1. sich [übervorsichtig, überängstlich] nach verschiedenen Seiten hin od. bei einer [übergeordneten] Stelle, Person absichern. 2. (Versicherungsw.) (als Versicherungsgesellschaft) eine andere Versicherungsgesellschaft gegen bestimmte Risiken, eventuelle Zahlungsschwierigkeiten finanziell absichern.
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