Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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rückfällig
rụ̈ck|fäl|lig [nach lat. recidivus, ↑"rezidiv"]: 1. (von einer Krankheit) [nicht überwunden, sondern] erneut auftretend: Die echte chronische Appendizitis macht markante -e Beschwerden (Hackethal, Schneide 51). 2. etw. scheinbar Überwundenes erneut praktizierend: Über neunzig Prozent aller, die eine Entziehungskur hinter sich bringen, werden r. (Gabel, Fix 127); sie wurde r. und fing wieder an zu rauchen; Natürlich ... wurde er im Ungehorsam r. (Stern, Mann 205). 3. (Rechtsspr.) erneut, wiederholt straffällig: ein -er Betrüger; Auch -e Kriminelle werden als asoziale Elemente eingeliefert (Bredel, Prüfung 305); sie wurde in kurzer Zeit wieder r.
rụ̈ck|fäl|lig