Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rächen
rạ̈|chen [mhd. rechen, ahd. rehhan, wohl eigtl. = stoßen, drängen, (ver)treiben]: 1. a) jmdm., sich für eine als böse, als besonderes Unrecht empfundene Tat durch eine entsprechende Vergeltung Genugtuung verschaffen: seinen ermordeten Freund r.; sich fürchterlich, bitter, auf grausame Art [an jmdm. für etw.] r.; alle Macht in den Händen der grünen Partei, die sich für ihre Unbill, die sie einst hatte erleiden müssen, gewiss an den Blauen r. werde (Thieß, Reich 546); b) eine als böse, als ein besonderes Unrecht empfundene Tat vergelten; für etw. Vergeltung üben: eine Kränkung, Beleidigung, ein Verbrechen r.; einen Mord an jmdm. r.; ∙ dieser Auftritt soll gerochen werden (Hauff, Jud Süß 445). 2. üble Folgen nach sich ziehen; sich übel, schädlich auswirken: dieser Fehler, ihr Übermut, ihre Lebensweise, ihr Leichtsinn wird sich noch r.; es wird sich noch r., dass du so leichtfertig mit diesen Dingen umgehst.
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