Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
richterlich
rịch|ter|lich : den ↑"Richter" (1) betreffend, zu seinem Amt gehörend: die -e Gewalt, Unabhängigkeit, Urteilsfähigkeit, Tätigkeit; ohne -e Genehmigung (Genehmigung vonseiten des Richters).
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