Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
[R]
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
rekognoszieren
re|ko|gnos|zie|ren [lat. recognoscere = prüfen]: 1. (Milit. schweiz., sonst veraltet) erkunden, auskundschaften: Stärke und Stellung des Feindes, das Gelände r.; (bildungsspr. scherzh.:) er rekognoszierte ihre Vermögensverhältnisse; ∙ Übrigens war der Berg (= der Vesuv) ganz still ... Ich habe ihn nun rekognosziert, um ihn förmlich, sobald das Wetter gut werden will, zu belagern (Goethe, Italien. Reise 2. 3. 87 [Neapel]). 2. (Rechtsspr. veraltet) [gerichtlich od. amtlich] die Echtheit einer Person, Sache od. Urkunde anerkennen.
re|ko|gnos|zie|ren