Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
reklamieren
re|kla|mie|ren [lat. reclamare = dagegenschreien, laut Nein rufen, widersprechen, aus: re- = zurück, wieder u. clamare = laut rufen, schreien]: 1. (bei der zuständigen Stelle) beanstanden, sich darüber beschweren, dass etw. nicht in dem Zustand ist, etw. nicht od. nicht so ausgeführt ist, wie man es eigentlich erwarten darf: verdorbene Lebensmittel, eine beschädigte, verloren gegangene Sendung, eine falsche Kontierung r.; sie reklamierte, weil der Betrag nicht stimmte; ich habe wegen der Sendung bei der Post reklamiert (Nachforschungen über den Verbleib derselben beantragt); gegen eine Verfügung r. (Einspruch erheben); die Spieler reklamierten (Sport; protestierten) gegen die Entscheidung des Unparteiischen. 2. etw., worauf man ein [vermeintliches] Anrecht hat, [zurück]fordern; etw., jmdn. (für sich) beanspruchen: eine Idee, den Erfolg einer Verhandlung für sich r.; Ausgerechnet die lautesten Stimmungsmacher für das Auto reklamieren für sich ... die Aufnahme ins Konzert der Naturschützer (natur 3, 1991, 76); falls der Ring nicht reklamiert wird (falls der Eigentümer keinen Anspruch darauf erhebt), gehört er nach einem Jahr der Finderin; die Spieler reklamierten Abseits (Sport; forderten vom Schiedsrichter, auf Abseits zu erkennen).
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