Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rejizieren
re|ji|zie|ren [lat. reicere, eigtl. = zurückwerfen, zurückbringen]: a) (Rechtsspr.) (einen Antrag, eine Klage o. Ä.) verwerfen, abweisen; b) ablehnen, zurückweisen: sind unserer achtundsiebenzig, meistens ruinierte Krämer, rejizierte Magister und Schreiber aus den schwäbischen Provinzen (Schiller, Räuber II, 3).
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