Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rehabilitieren
re|ha|bi|li|tie|ren [1: frz. réhabiliter < mlat. rehabilitare = in den früheren Stand, in die früheren Rechte wieder einsetzen; 2: engl. to rehabilitate]: 1. jmds. od. sein eigenes [soziales] Ansehen wiederherstellen, jmdn. in frühere [Ehren]rechte wieder einsetzen: einen Politiker, Funktionär [vor der Öffentlichkeit] r.; jmdn. durch Wiederaufnahme des Verfahrens r.; durch ihren Sieg konnte sich die Mannschaft wieder r.; Ü die philosophischen Anstrengungen, ... das moderne Naturrecht, in welcher Form auch immer, zu r. (Habermas, Spätkapitalismus 137). 2. durch Maßnahmen der ↑"Rehabilitation" (1) in das berufliche u. gesellschaftliche Leben [wieder] eingliedern: einen Unfallgeschädigten, Querschnittgelähmten r.
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