Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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registrieren
re|gis|trie|ren [1: spätmhd. registrieren < mlat. registrare, zu: registrum, ↑"Register"]: 1. a) in ein Verzeichnis, eine Kartei, ein [amtlich geführtes] Register eintragen: Fahrzeuge, Namen, Personalien, Personen r.; während der Feiertage wurden viele Unfälle registriert; Prostituierte müssen sich polizeilich r. lassen; ein Wort in einem Wörterbuch r.; b) selbsttätig feststellen u. automatisch aufzeichnen: die Messgeräte registrieren Luftfeuchtigkeit und Niederschlagsmenge; die Seismographen registrierten ein leichtes Erdbeben; die Kasse registriert alle eingehenden Beträge. 2. a) ins Bewusstsein aufnehmen, zur Kenntnis nehmen, bemerken: alle Vorgänge genau, sorgfältig, im Einzelnen r.; sein Erscheinen wurde von allen registriert; sie registrierte mit Befriedigung, dass ihr Rat befolgt wurde; weil Bäume jenseits des Pistenrandes nicht als Gefahr registriert werden (DÄ 47, 1985, 31); b) sachlich feststellen; ohne Kommentar vermerken, darstellen: alle Zeitungen registrierten den Vorfall; er will nur registrierender Beobachter - oder, wenn man will, „Kriegsberichterstatter“ sein (Niekisch, Leben 191). 3. (Musik) (beim Spielen von Orgel, Harmonium, auch Cembalo) durch Betätigung der Register die Klangfarbe bestimmen.
re|gis|trie|ren