Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
redhibitorisch
red|hi|bi|to|risch [lat. redhibitorius] (Rechtsspr., Kaufmannsspr.): die Redhibition betreffend, sie zum Ziel habend: -e Klage (Klage auf Wandlung, Rückgängigmachung eines Kaufvertrages wegen mangelhafter Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes).
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