Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rechtsfähig
rẹchts|fä|hig (Rechtsspr.): (gemäß der Rechtsordnung) fähig, Träger von Rechten u. Pflichten zu sein: -e Vereine; der Mensch wird mit der Geburt r.
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