Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rechtmäßig
rẹcht|mä|ßig : dem Recht nach, gesetzlich: der -e Besitzer; jmds. -es Eigentum; etw. steht jmdm. r. zu; Rabuka hatte ... die r. gewählte Regierung ... gestürzt (NNN 26. 9. 87, 2).
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