Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rechtfertigen
rẹcht|fer|ti|gen [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]: 1. a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen: sein Handeln [vor jmdm.] r.; etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen); Dass Sie den Italiener erschlagen haben, ist moralisch zu r. (Prodöhl, Tod 210); b) sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten: sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen; Ich rechtfertigte mich mit einer kecken Lüge (Frisch, Stiller 186). 2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen: er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.; der Anlass rechtfertigt den Aufwand; unser Misstrauen war nicht gerechtfertigt (berechtigt); Diese Machterweiterungen der Staatsführung rechtfertigen sich (erscheinen, erweisen sich als begründet, berechtigt) aus der Erwägung, dass ... (Fraenkel, Staat 320).
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