Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
rechtens
rẹch|tens [spätmhd. rechtens, erstarrter Gen. von veraltet „das Rechte“ = Recht, mhd. rehte, zu ↑"recht"]: I. zu Recht, mit Recht: die Sache gilt r. als fragwürdig; ein Mann, über den sie r. verärgert sind (Kemelman [Übers.], Mittwoch 71); r. (von Rechts wegen) müsste er zahlen. II. in den Verbindungen r. sein (rechtmäßig sein): die Mieterhöhung zum 1. des Monats ist r.; für r. halten, erachten o. Ä. (für rechtmäßig halten, erachten): das Finanzministerium hält die Steuererhöhung für r.
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