Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
ratifizieren
ra|ti|fi|zie|ren [mlat. ratificare = bestätigen, genehmigen, zu lat. ratus (adj. 2. Part. von: reri, ↑"Rate") = bestimmt, (rechts)gültig u. facere = machen, bewirken] (Völkerrecht): als gesetzgebende Körperschaft einen völkerrechtlichen Vertrag in Kraft setzen: ein Abkommen r.; ... wie die Nationalversammlung, die ... den Vertrag r. muss, gewählt werden soll (Dönhoff, Ära 95).
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