Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Rüge
Rü|ge, die; -, -n [mhd. rüege, ruoge = gerichtliche Anklage, Anzeige; gerichtliche Strafe, H. u.]: aus ernsterem Anlass in entschiedener Form vorgebrachter Tadel: eine empfindliche, scharfe, strenge R.; jmdm. wegen seines vorlauten Benehmens, für seine Frechheit eine R. erteilen (jmdn. rügen); der Chef sprach ihm eine R. aus (rügte ihn); Nun, ich bin bereit, Ihnen entgegenzukommen, kann Ihnen jedoch eine R. nicht ersparen (Hildesheimer, Legenden 68); dass es sich hier keineswegs um eine kalendarische Zufälligkeit, sondern um eine verdiente R. handelte (Bergengruen, Rittmeisterin 168); eine R. erhalten, bekommen (gerügt werden).
Rü|ge, die; -, -n [mhd. rüege, ruoge = gerichtliche Anklage, Anzeige; gerichtliche Strafe, H. u.]: aus ernsterem Anlass in entschiedener Form vorgebrachter Tadel: eine empfindliche, scharfe, strenge R.; jmdm. wegen seines vorlauten Benehmens, für seine Frechheit eine R. erteilen (jmdn. rügen); der Chef sprach ihm eine R. aus (rügte ihn); Nun, ich bin bereit, Ihnen entgegenzukommen, kann Ihnen jedoch eine R. nicht ersparen (Hildesheimer, Legenden 68); dass es sich hier keineswegs um eine kalendarische Zufälligkeit, sondern um eine verdiente R. handelte (Bergengruen, Rittmeisterin 168); eine R. erhalten, bekommen (gerügt werden).