Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Rückwirkung
Rụ̈ck|wir|kung, die: 1. Wirkung, die durch jmdn. od. etw. ausgelöst wird u. auf diese Person od. Sache zurückwirkt: wechselseitige -en; dass vom Militär auch destruktive -en auf den eigenen Staat ausgehen können (Fraenkel, Staat 366). 2. rückwirkende (1) Gültigkeit: dieses Gesetz hat keine R.; mit R. (rückwirkend 1).
Rụ̈ck|wir|kung, die: 1. Wirkung, die durch jmdn. od. etw. ausgelöst wird u. auf diese Person od. Sache zurückwirkt: wechselseitige -en; dass vom Militär auch destruktive -en auf den eigenen Staat ausgehen können (Fraenkel, Staat 366). 2. rückwirkende (1) Gültigkeit: dieses Gesetz hat keine R.; mit R. (rückwirkend 1).