Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Rückvergütung
Rụ̈ck|ver|gü|tung, die: 1. (Wirtsch.) a) das Auszahlen eines Teils einer bereits gezahlten Summe als Rabatt od. Gewinnbeteiligung: eine R. vornehmen; b) der als ↑"Rückvergütung" (1 a) gezahlte Betrag: die R. überweisen. 2. (Versicherungsw.) Beitragsrückerstattung.
Rụ̈ck|ver|gü|tung, die: 1. (Wirtsch.) a) das Auszahlen eines Teils einer bereits gezahlten Summe als Rabatt od. Gewinnbeteiligung: eine R. vornehmen; b) der als ↑"Rückvergütung" (1 a) gezahlte Betrag: die R. überweisen. 2. (Versicherungsw.) Beitragsrückerstattung.