Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Ruder
Ru|der, das; -s, - [mhd. ruoder, ahd. ruodar, zu einem Verb mit der Bed. „rudern“ u. eigtl. = Gerät, mit dem man rudert]: 1. zum Fortbewegen eines Ruderbootes dienende längere Stange, die an dem ins Wasser zu tauchenden Ende in ein leicht gewölbtes, breiteres Blatt ausläuft: die R. auslegen, eintauchen, durchziehen, streichen (gegen die Fahrtrichtung stemmen, um zu bremsen od. zu wenden), ausheben (aus dem Wasser heben), einziehen; *sich in die R. legen (1. kräftig rudern: er musste sich kräftig in die R. legen, um gegen die Strömung anzukommen. 2. ugs.; eine Arbeit o. Ä. mit Energie in Angriff nehmen u. durchführen). 2. Vorrichtung zum Steuern eines Schiffes mit einem meist senkrecht unten am Heck angebrachten Ruderblatt; Steuerruder: das R. führen (das Schiff steuern); R. legen (Seemannsspr.; das Ruder mithilfe der Ruderpinne od. des Steuerrads in eine bestimmte Richtung drehen); das R. herumwerfen; das R. (die Steuerung des Schiffes) übernehmen; am R. stehen, sitzen (das Schiff steuern); das Schiff läuft aus dem R. (Seemannsspr.; gehorcht ihm nicht u. kommt vom Kurs ab); Ü die Regierungspartei sah sich gezwungen, das R. herumzuwerfen (ihren politischen Kurs zu ändern); *ans R. kommen/gelangen (ugs.; bes. im politischen Bereich die Führung erlangen): er ist durch einen Putsch ans R. gekommen; am R. sein/bleiben (ugs.; bes. im politischen Bereich die Führung innehaben, behalten): dort sind immer noch die Kommunisten am R.; aus dem R. laufen (außer Kontrolle geraten, eine unerwünschte Entwicklung nehmen). 3. (Flugw.) a) kurz für ↑"Höhenruder"; b) kurz für ↑"Querruder"; c) kurz für ↑"Seitenruder". 4. (Jägerspr.) (beim Auerhahn) Gesamtheit der Schwanzfedern.
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