Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Richter
Rịch|ter, der; -s, - [mhd. rihter, rihtære, ahd. rihtāri]: 1. jmd., der die Rechtsprechung ausübt, der vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist: ein gerechter, milder, strenger, weiser R.; R. [am Landgericht, am Bundesgerichtshof] sein; gesetzlicher R. (Rechtsspr.; für einen Fall von vornherein zuständiger Richter); vorsitzender R. (Rechtsspr.; bei einem Kollegialgericht mit der Vorbereitung u. Leitung der Verhandlung betrauter Richter); einen R. als befangen ablehnen; jmdn. vor den R. bringen (vor Gericht stellen); Nach etwa dreijähriger Untersuchungshaft ... steht er ... zum ersten Mal vor seinen -n (kommt es für ihn zur ersten Gerichtsverhandlung; Noack, Prozesse 105); jmdn. zum R. bestellen, ernennen, wählen; Ü ganz zu schweigen von den ... Künsten, die von jeher ihre R. (= Kritiker) gefunden haben (Enzensberger, Einzelheiten I, 22); sich zum R. über jmdn., etw. aufwerfen (abschätzig über jmdn., etw. urteilen); er wollte nicht jmds. R. sein (über jmdn. urteilen). 2. Buch des Alten Testaments.
Rịch|ter, der; -s, - [mhd. rihter, rihtære, ahd. rihtāri]: 1. jmd., der die Rechtsprechung ausübt, der vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist: ein gerechter, milder, strenger, weiser R.; R. [am Landgericht, am Bundesgerichtshof] sein; gesetzlicher R. (Rechtsspr.; für einen Fall von vornherein zuständiger Richter); vorsitzender R. (Rechtsspr.; bei einem Kollegialgericht mit der Vorbereitung u. Leitung der Verhandlung betrauter Richter); einen R. als befangen ablehnen; jmdn. vor den R. bringen (vor Gericht stellen); Nach etwa dreijähriger Untersuchungshaft ... steht er ... zum ersten Mal vor seinen -n (kommt es für ihn zur ersten Gerichtsverhandlung; Noack, Prozesse 105); jmdn. zum R. bestellen, ernennen, wählen; Ü ganz zu schweigen von den ... Künsten, die von jeher ihre R. (= Kritiker) gefunden haben (Enzensberger, Einzelheiten I, 22); sich zum R. über jmdn., etw. aufwerfen (abschätzig über jmdn., etw. urteilen); er wollte nicht jmds. R. sein (über jmdn. urteilen). 2.