Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Revision
Re|vi|si|on, die; -, -en [mlat. revisio = prüfende Wiederdurchsicht, zu lat. revisum, 2. Part. von: revidere, ↑"revidieren"]: 1. a) das Revidieren (1 a): eine R. der Geschäftsbücher, der Kasse vornehmen, durchführen; b) das Revidieren (1 b); Durchsuchung, Kontrolle: eine R. des Gepäcks fand statt; sie (= die Gewerbeaufsicht) hat das Recht zur jederzeitigen R. der Betriebe (Fraenkel, Staat 313); Bei der R. der in die Schweiz eingereisten Flugzeuge sucht der Grenzwächter ... nach nicht deklarierter Schmuggelware (Basler Zeitung 27. 7. 84, 25). 2. (Druckw.) das Durchsehen, Prüfen eines Abzugs (2 b) auf die ordnungsgemäße Ausführung der Korrekturen hin: eine R. der Druckbogen. 3. a) das Revidieren (2 a), Änderung: eine R. seines Urteils, seiner Meinung; die Regierung nahm eine R. ihrer Wirtschaftspolitik vor; etw. zwingt jmdn. zur R. seiner Haltung; b) das Revidieren (2 b); Abänderung: die R. eines Gesetzes, Vertrags. 4. (Rechtsspr.) gegen ein [Berufungs]urteil einzulegendes Rechtsmittel, das die Überprüfung dieses Urteils hinsichtlich einer behaupteten fehlerhaften Gesetzesanwendung od. hinsichtlich angeblicher Verfahrensmängel fordert: gegen ein Urteil R. ankündigen, beantragen, einlegen; die R. verwerfen, zurückweisen; der R. stattgeben; Das Finanzgericht hat die R. beim Bundesfinanzhof zugelassen (Focus 11, 1999, 270); der Anwalt der Klägerin, der Kläger geht in die R. (wendet das Rechtsmittel der Revision an). 5. (bes. schweiz.) das Revidieren (3), Überholen: die R. einer technischen Anlage; Affolter verlangt 9 Millionen Franken mehr für die R. von 40 Waggons (NZZ 9. 12. 82, 27).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Revision