Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Rekurs
Re|kụrs, der; -es, -e [frz. recours < lat. recursus = Rücklauf, Rückkehr, zu: recurrere, ↑"rekurrieren"]: 1. (bildungsspr.) Rückgriff, Bezug[nahme] auf etw. früher Erkanntes, Gültiges, auf etw. bereits Erwähntes o. Ä.: auf etw. R. nehmen; Es genügt ... der R. auf die Grundnormen vernünftiger Rede (Habermas, Spätkapitalismus 138). 2. (österr. u. schweiz. Rechtsspr., sonst veraltet) Einspruch, Beschwerde: R. einreichen, einlegen, erheben, zurückweisen; dass ich am nächsten Mittwoch hingerichtet werden soll, ... keine Chance, R. anzumelden (Frisch, Montauk 22).
Re|kụrs, der; -es, -e [frz. recours < lat. recursus = Rücklauf, Rückkehr, zu: recurrere, ↑"rekurrieren"]: 1. (bildungsspr.) Rückgriff, Bezug[nahme] auf etw. früher Erkanntes, Gültiges, auf etw. bereits Erwähntes o. Ä.: auf etw. R. nehmen; Es genügt ... der R. auf die Grundnormen vernünftiger Rede (Habermas, Spätkapitalismus 138). 2. (österr. u. schweiz. Rechtsspr., sonst veraltet) Einspruch, Beschwerde: R. einreichen, einlegen, erheben, zurückweisen; dass ich am nächsten Mittwoch hingerichtet werden soll, ... keine Chance, R. anzumelden (Frisch, Montauk 22).