Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Reichstag
Reichs|tag, der: 1. a) im Deutschen Reich bis 1806 Versammlung der deutschen Reichsstände; b) Vertretung der Reichsstände gegenüber dem Kaiser. 2. a) Volksvertretung im Norddeutschen Bund von 1867 bis 1871 u. im Deutschen Reich von 1871 bis 1945; b) im Deutschen Reich von 1919 bis 1933 mit der Legislative betraute Volksvertretung. 3. (in bestimmten Staaten) Parlament: der dänische, finnische, niederländische R. 4. a) Gebäude für die Versammlungen der Reichstage (1-3); b) Gebäude in Berlin, in dem (seit 1999) die Plenarsitzungen des Deutschen Bundestags stattfinden: Schröder, der den Berliner R., das künftige Parlamentsgebäude des Bundestags, »Reichstag« genannt haben möchte (Zeit 31. 3. 99, 42).
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