Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Reichsstände
Reichs|stän|de : im Deutschen Reich bis 1806 dessen reichsunmittelbare Glieder (wie Kurfürsten, [Erz]bischöfe, Herzöge, Markgrafen, Reichsstädte u. a.) mit Sitz u. Stimme im Reichstag: geistliche R., weltliche R.
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