Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Reichsrecht
Reichs|recht, das : Recht des Deutschen Reiches (im Unterschied zum Landesrecht): R R. bricht Landesrecht (bezogen auf eine Sache, die wichtiger ist als etw. anderes [alter Rechtsgrundsatz; ↑"brechen" 4].
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