Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Rehabilitierung
Re|ha|bi|li|tie|rung, die; -, -en: 1. (bes. Rechtsspr.) das Rehabilitieren (1); Wiederherstellung der verletzten Ehre einer Person [u. die Wiedereinsetzung in frühere Rechte]: die R. des Ministers durch den Kanzler; er (= Vogel) hat diese Organisationen vor dem Landgericht Berlin verklagt und verlangt R. (Saarbr. Zeitung 9. 7. 80, 2); um seine R. kämpfen; Ü die R. des Handwerks. 2. ↑"Rehabilitation" (1): die berufliche R. Hirnverletzter; die Erziehung und R. von drogensüchtigen Jugendlichen.
Re|ha|bi|li|tie|rung, die; -, -en: 1. (bes. Rechtsspr.) das Rehabilitieren (1); Wiederherstellung der verletzten Ehre einer Person [u. die Wiedereinsetzung in frühere Rechte]: die R. des Ministers durch den Kanzler; er (= Vogel) hat diese Organisationen vor dem Landgericht Berlin verklagt und verlangt R. (Saarbr. Zeitung 9. 7. 80, 2); um seine R. kämpfen; Ü die R. des Handwerks. 2. ↑"Rehabilitation" (1): die berufliche R. Hirnverletzter; die Erziehung und R. von drogensüchtigen Jugendlichen.