Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Regierungsrat
Re|gie|rungs|rat, der: 1. höherer Beamter im Verwaltungsdienst übergeordneter Bundes- u. Landesbehörden: R. Müllers/des -s Müller (Abk.: Reg.-Rat). 2. (schweiz.) a) aus mehreren, unmittelbar vom Volk gewählten Mitgliedern bestehende ↑"Regierung" (2) eines Kantons; b) Mitglied eines Regierungsrates (2 a).
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