Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Rechtsweg
Rẹchts|weg, der (Rechtsspr.): "Weg" (4), auf dem bei den Gerichten um Rechtsschutz, um eine gerichtliche Entscheidung nachgesucht werden kann: der R. zu den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit; für diesen Streitfall ist der R. zulässig, ausgeschlossen; Nach dem Grundgesetz steht dem Bürger ... der R. offen (DÄ 47, 1985, 73); den R. gehen, einschlagen, beschreiten (das Gericht in Anspruch nehmen); unter Ausschluss des -es; diese Angelegenheit wird auf dem R. (gerichtlich) entschieden.
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