Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Rechtsnachfolge
Rẹchts|nach|fol|ge, die (Rechtsspr.): Nachfolge in einem Rechtsverhältnis od. in einer Rechtsstellung (durch Übergang, Übertragung von Rechten u. Pflichten von einer Person auf die andere).
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