Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Rechtskraft
Rẹchts|kraft, die (Rechtsspr.): Endgültigkeit, Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen (od. behördlichen) Entscheidung: einer Verfügung R. verleihen; das Urteil erhält, erlangt R. (wird rechtskräftig).
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