Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Rechtshilfe
Rẹchts|hil|fe, die (Rechtsspr.): Hilfe in einem anhängigen Verfahren, die ein bis dahin unbeteiligtes Gericht einem darum ersuchenden Gericht (od. einer Verwaltungsbehörde) in der Form leistet, dass es eine Amtshandlung für dieses Gericht (bzw. diese Behörde) vornimmt.
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