Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Rechtsgemeinschaft
Rẹchts|ge|mein|schaft, die (Rechtsspr.): Gesamtheit von Personen, Gruppen, Völkern, für die ein gemeinschaftliches ↑"Recht" (1 a) gilt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Rechtsgemeinschaft