Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Rechtsbeugung
Rẹchts|beu|gung, die (Rechtsspr.): bei der Entscheidung einer Rechtssache im Amt begangenes Delikt der vorsätzlich falschen Anwendung des Rechts od. der Verfälschung von Tatsachen zugunsten od. zum Nachteil einer Partei.
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