Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Recht
Rẹcht, das; -[e]s, -e [mhd., ahd. reht]: 1. a) Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, bes. gesellschaftlichen Verhaltens; Gesamtheit der Gesetze u. gesetzähnlichen Normen; Rechtsordnung: gesetztes, positives R.; deutsches, römisches R.; bürgerliches R. (Zivilrecht); öffentliches R. (das Recht, das das Verhältnis des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt u. ihren Trägern sowie deren Verhältnis zueinander regelt); kanonisches R. (katholisches Kirchenrecht); das R. anwenden, handhaben, vertreten, missachten, verletzen, brechen, mit Füßen treten; das R. beugen (als Richter bzw. Gericht willkürlich verdrehen); gegen/wider das R., nach dem geltenden R. handeln; gegen R. und Gesetz verstoßen; *R. sprechen (Gerichtsurteile fällen, richten); von -s wegen (eigentlich); b) (veraltet) Rechtswissenschaft, Jura: die -e studieren; Doktor beider -e (Doktor des weltlichen u. kirchlichen Rechts). 2. berechtigter zuerkannter Anspruch; Berechtigung od. Befugnis: ein verbrieftes, angestammtes, unveräußerliches, unabdingbares R.; die demokratischen, die elterlichen -e; das R. der Eltern; das R. des Stärkeren; das R. auf Arbeit, auf Unverletzlichkeit der Person; -e und Pflichten aus einem Vertrag; das ist sein [gutes] R.; In Deutschland lag ... das R. zur Verhängung des Belagerungszustandes beim Kaiser (Fraenkel, Staat 322); Die Frage, auf wessen Seite das »Recht« liegt, ist relativ einfach: grundsätzlich auf Seiten der Dichter (A. Schmidt, Platz 97); das R. [dazu] haben, etw. zu tun, zu verlangen; dazu hat er kein R.; ältere -e an, auf etw. haben als jmd.; nur sein/nichts als sein R. wollen; sein R. suchen, fordern, behaupten, finden, bekommen; ein R. geltend machen, ausüben, verwirken, aus etw. herleiten; seine -e überschreiten, missbrauchen; seine -e veräußern, verkaufen; jmds. -e wahren, wahrnehmen, verletzen, antasten, anfechten; jmdm. besondere -e [auf etw.] einräumen; jmdm. ein R. zugestehen, absprechen, verwehren, streitig machen; jmdm. ein R. verleihen, geben, übertragen, nehmen, verweigern, entziehen; jmdm. die staatsbürgerlichen -e aberkennen; sich das R. zu etw. nehmen; sich ein R. aneignen, anmaßen, vorbehalten; alle -e vorbehalten (Recht auf Abdruck, Verfilmung usw. vorbehalten; [Vermerk in Druckerzeugnissen]); 1 500 Mark hatte die Abtretung ihrer -e gekostet (Simmel, Stoff 117); auf seinem R. bestehen; in jmds. -e eingreifen; mit welchem R. hat er das getan?; mit dem gleichen R., mit umso mehr/umso größerem R. kann ich verlangen, dass ...; von seinem R. Gebrauch machen; jmdm. zu seinem R. verhelfen; Spr gleiche -e, gleiche Pflichten; *sein R. fordern/verlangen (gebührende Berücksichtigung [er]fordern): der Körper verlangt sein R. [auf Schlaf]; zu seinem R. kommen (gebührend berücksichtigt werden): auch der Magen, auch das Vergnügen muss zu seinem R. kommen; auf sein R. pochen (mit Nachdruck auf seinem Recht bestehen). 3. Berechtigung, wie sie das Recht[sempfinden] zuerkennt: das R. war auf ihrer Seite; etw. mit [gutem, vollem] R. tun, behaupten können; nach R. und Billigkeit etw. tun, fordern dürfen; nach R. und Gewissen handeln; R was R. ist, muss R. bleiben; R. muss R. bleiben (nach Ps. 94, 15); gleiches R. für alle; *etw. für R. erkennen (Amtsspr.; durch Gerichtsurteil entscheiden): das Gericht hat für R. erkannt: ...; im R. (in der Stellung, Lage desjenigen, der das Recht 1, 3 auf seiner Seite hat bzw. der Recht hat): sich im R. fühlen; im R. sein; mit/zu R. (mit Recht, mit Grund): Die Eingeborenen aber sollen verstehen, dass sie zu R. bestraft werden, wenn sie selber jagen (Grzimek, Serengeti 255); Man kann gegen die ... nun zu Ende gegangene Epoche mit R. viele Einwände erheben (Bodamer, Mann 98); R. haben (im Recht sein); R. behalten (sich schließlich als derjenige erweisen, der Recht hat); jmdm. R. geben (jmdm. bestätigen, dass er Recht hat, im Recht ist); R. bekommen (bestätigt bekommen, dass man Recht hat). ∙ 4. Gericht (1 a): er fragte: wie man den Frevler endlich brächte zu R. (vor Gericht; Goethe, Reineke Fuchs 3, 175 f.); bittet hier die gute alte Mutter, dass sie doch morgen mit dem Töchterlein ihrer seligen Base bei meinem -e (bei meiner Hinrichtung) zugegen sein mögen (Cl. Brentano, Kasperl 368).