Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Rechnung
Rẹch|nung, die; -, -en [mhd. rech(e)nunge]: 1. Berechnung, Ausrechnung: eine einfache, schwierige, komplizierte R.; die R. stimmt, geht glatt auf; in der R. steckt irgendwo ein Fehler; Ü meine R. (Annahme) stimmte [nicht]; *jmds. R. geht [nicht] auf (jmds. Überlegung stimmt [nicht] u. führt [nicht] zu dem erhofften Erfolg); [jmdm.] eine R. aufmachen (eine Kalkulation anstellen [aus der sich eine Forderung an jmdn. ergibt]); ∙ seine R. finden (in seinen Erwartungen o. Ä. zufrieden gestellt werden): Dein Gewissen selbst soll seine R. dabei finden (Lessing, Nathan II, 8). 2. Berechnung von Soll u. Haben: laufende R. (Wirtsch.; Kontokorrent ); R. führen (Wirtsch.; über Einnahmen u. Ausgaben Buch führen). 3. schriftliche Aufstellung über verkaufte Waren od. erbrachte Dienstleistungen mit der Angabe des Preises, der dafür zu zahlen ist: eine hohe, niedrige, große, kleine, gepfefferte, gesalzene, unbezahlte, offene R.; eine R. über 500 Mark; die R. beläuft sich auf, beträgt, macht 20 Mark; die R. ausschreiben, quittieren, begleichen, bezahlen; Herr Ober, bringen Sie mir bitte die R./die R., bitte; die -en (Rechnungsbeträge) kassieren; jmdm. die R. präsentieren (nachdrücklich; zur Bezahlung vorlegen); etw. [mit] auf die R. setzen, schreiben; etw. kommt, geht auf jmds. R. (ist von jmdm. zu bezahlen); auf, gegen R. arbeiten; der Versand erfolgt auf R. (auf Kosten) und Gefahr des Empfängers; etw. auf R. (gegen eine nicht sofort, nicht im Voraus zu begleichende Rechnung) bestellen, liefern; Waren für/auf R. eines Dritten (im Auftrag eines anderen) kaufen; für/auf eigene R. (auf eigenes Risiko [in Bezug auf Gewinn u. Verlust]) arbeiten, wirtschaften; jmdm. etw. in R. stellen (berechnen); Ü die R. [für etw.] bezahlen müssen (die unangenehmen Folgen eines Verhaltens tragen müssen); Die Rechnung begleicht bei dieser Feilscherei einmal mehr die Umwelt (diese Feilscherei geht einmal mehr auf Kosten der Umwelt; natur 3, 1991, 71); *jmdm. die R. [für etw.] präsentieren (jmdn. zum Ausgleich für etw. nachträglich mit bestimmten unangenehmen Forderungen konfrontieren); die R. ohne den Wirt machen (mit etw. scheitern, weil man sich nicht des Einverständnisses des od. der Beteiligten versichert hat); [mit jmdm.] eine [alte] R. begleichen ([mit jmdm.] ↑"abrechnen" 3); auf jmds. R. kommen/gehen (jmdm. zuzuschreiben sein); etw. auf seine R. nehmen (für [die Folgen von] etw. die Verantwortung übernehmen); auf seine/(schweiz.) die R. kommen (auf seine Kosten kommen; eigtl. = das bekommen, was man für sich ausgerechnet hat): Wer Meisterwerke ... erwartet, wird nicht auf seine R. kommen (Reich-Ranicki, Th. Mann 14); auf/für eigene R. (auf eigenes Risiko, in eigener Verantwortung, von sich aus). 4. Berechnung, Überlegung od. Planung: das ist eine einfache diplomatische R., die jeder Handelsattaché anstellen kann (Musil, Mann 808); nach meiner R. müsste sie zustimmen; lassen Sie uns doch einmal die folgende R. aufmachen (Folgendes annehmen): ...; etw. außer R. lassen (außer Acht, unberücksichtigt lassen; mit etw. nicht rechnen); *einer Sache R. tragen (etw. in seinem Verhalten, Handeln, Vorgehen gebührend berücksichtigen); etw. in R. ziehen/stellen/setzen (etw. in seine Überlegungen einbeziehen, berücksichtigen). 5. (veraltend) Rechenschaft: *[über etw.] R. [ab]legen (1. geh.; [über etw.] Rechenschaft ablegen. 2. bes. schweiz.; [über etw.] finanzielle Rechenschaft geben, bes. den Empfang u. die Verwendung von Geldbeträgen nachweisen; ∙ Wo habt Ihr sie hingebracht? - Wir sind euch davon keine R. schuldig (Goethe, Götz IV); der rechte Erbe kommt, er kommt und fordert R. von dem Seinen (Schiller, Demetrius II, 1).