Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Rechenschaft
Rẹ|chen|schaft, die; - [spätmhd. (md.) rechinschaft = (Geld)berechnung, Rechnungsablegung]: nähere Umstände od. Gründe anführende Auskunft, die man jmdm. über etw. gibt, wofür man verantwortlich ist: sie musste ihrem Mann über ihr Handeln, über jede Stunde R. geben; er musste [vor ihr] über jeden Pfennig R. ablegen; man verlangte von dem Minister R. über die Missstände in der Wirtschaft; Was werden unsere Väter tun, wenn wir ... vor sie hintreten und R. fordern? (Remarque, Westen 184); weil ich niemandem außer Gott R. über meine Taten und Gedanken schulde (Stern, Mann 271); über sein Privatleben ist man dem Chef keine R. schuldig; jmdn. [für etw.] zur R. ziehen (jmdn. [für etw.] zur Verantwortung ziehen); sich der R. entziehen (geh.; sich seiner Pflicht, Rechenschaft abzulegen, entziehen).
Rẹ|chen|schaft, die; - [spätmhd. (md.) rechinschaft = (Geld)berechnung, Rechnungsablegung]: nähere Umstände od. Gründe anführende Auskunft, die man jmdm. über etw. gibt, wofür man verantwortlich ist: sie musste ihrem Mann über ihr Handeln, über jede Stunde R. geben; er musste [vor ihr] über jeden Pfennig R. ablegen; man verlangte von dem Minister R. über die Missstände in der Wirtschaft; Was werden unsere Väter tun, wenn wir ... vor sie hintreten und R. fordern? (Remarque, Westen 184); weil ich niemandem außer Gott R. über meine Taten und Gedanken schulde (Stern, Mann 271); über sein Privatleben ist man dem Chef keine R. schuldig; jmdn. [für etw.] zur R. ziehen (jmdn. [für etw.] zur Verantwortung ziehen); sich der R. entziehen (geh.; sich seiner Pflicht, Rechenschaft abzulegen, entziehen).