Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
prügeln
prü|geln [urspr. = (Brücken) mit Prügeln (1 a) bedecken; einem Hund einen ↑"Prügel" (1 a) vor die Beine hängen]: 1. a) heftig, bes. mit einem Stock [zur Strafe] schlagen: einen Hund, ein Kind, einen Gefangenen p.; er hat ihn, sie haben sich/(geh.:) einander geprügelt; sich wie ein geprügelter Hund (kleinlaut, beschämt) davonschleichen; er prügelt oft, aus nichtigem Anlass; b) durch Prügeln in einen bestimmten Zustand bringen: die venezianischen Garden ... knebelten Betrunkene und Marktschreier, prügelten sie in die Bewusstlosigkeit (Ransmayr, Welt 134); jmdn. zu Tode, zum Krüppel p.; jmdn. windelweich p.; c) prügelnd irgendwohin treiben: jmdn. aus dem Lokal p.; dass die Hunde ... anschlugen und heulten, bis man sie in die Keller prügelte (Ransmayr, Welt 191). 2. einen Streit mit jmdm. mit den Fäusten austragen; sich mit jmdm. schlagen: sich gern, mit jmdm. [um etw.] p.
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