Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
prozessfähig
pro|zẹss|fä|hig (Rechtsspr.): aufgrund bestimmter Voraussetzungen (z. B. Volljährigkeit) fähig, Prozesshandlungen selbst od. durch einen selbst gewählten Prozessbevollmächtigten vor- od. entgegenzunehmen.
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