Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
protokollarisch
pro|to|kol|la|risch : 1. a) in Form eines Protokolls (1): etw. p. festhalten; b) im ↑"Protokoll" (1) festgehalten, aufgrund des Protokolls: eine -e Aussage; es lässt sich p. beweisen. 2. dem ↑"Protokoll" (2) entsprechend: Das entsprach nicht der Rangebene, auf der beide den -en Gepflogenheiten gemäß standen (Weber, Tote 52).
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