Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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privilegieren
pri|vi|le|gie|ren [spätmhd. prīvilēgieren, prīvilēgen < mlat. privilegiare]: a) (Rechtsspr.): jmdm. Privilegien (a), Sonderrechte einräumen: die Statuten lassen es nicht zu, Einzelne zu p.; Auf dem kolonialen Boden Nordamerikas hat es niemals einen rechtlich privilegierten Adel gegeben (Fraenkel, Staat 69); Die Stufenordnung jener Gesellschaft ... war so beschaffen, dass für den Privilegierten die Rechte zu Pflichten wurden (Dönhoff, Ära 42); b) (bildungsspr.) jmdm. eine Sonderstellung, ein Vorrecht einräumen; jmdn. mit einem ↑"Privileg" (b) ausstatten: nur privilegierte Akademiker schicken ihre Kinder in diese Schule (Wohngruppe 62); Parteifunktionäre nehmen eine privilegierte Stellung ein; als Privilegierte gelten.
pri|vi|le|gie|ren