Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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prellen
prẹl|len [mhd. prellen = mit Wucht stoßen; sich schnell fortbewegen; aufschlagen, H. u.; 1: urspr. Verbindungswesen, nach der Vorstellung des um seine Freiheit betrogenen „geprellten“ (3) Fuchses mit Bezug auf ↑"Fuchs" (7); 3: an den früher üblichen Brauch, Menschen zur Strafe od. zum Scherz auf einem straff gespannten Tuch in die Höhe zu schleudern, schloss sich das „Prellen“ von Füchsen als Belustigung von Jagdgesellschaften an]: 1. jmdn. um etw. ihm Zustehendes bringen, betrügen : jmdn. um die Belohnung, um sein Erbe p.; Am Nachmittag ... habe ihn einer um sein Honorar geprellt (Ziegler, Konsequenz 147); So kam es, dass geprellte Urlauber direkt vom Flughafen ... zum Reisebüro fuhren (Szene 8, 1985, 23). 2. a) (selten) ↑"prallen" (1) : gegen die Wand p.; b) heftig stoßen : die Kanten der Kartons prellten seine Schenkel (Fels, Sünden 88); dann prallt ihm ein Körper in den Rücken und prellt ihn vorwärts (Norfolk, Lemprière 642); c) (etw., sich) heftig stoßend verletzen : ich habe mich an der Schulter geprellt; d) sich durch heftiges Stoßen einen Körperteil verletzen : ich habe mir das Knie geprellt. 3. (Jagdw. früher) (einen Fuchs) auf ein straff gespanntes Tuch od. Netz legen u. immer wieder emporwerfen u. auffangen . 4. a) (Handball u. a.) einen Ball auf den Boden auftreffen lassen u. ihn wieder an sich nehmen od. erneut schlagen: beim Dribbeln den Ball p.; b) (Prellball) den Ball mit der Faust so in die gegnerische Spielhälfte schlagen, dass er zuerst in der eigenen Spielhälfte den Boden berührt: den Ball über die Leine p.
prẹl|len