Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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preisgeben
preis|ge|ben [LÜ von frz. donner (en) prise, eigtl. = zum Nehmen, zur Beute hingeben; zu: prise, ↑"Prise"] (geh.): 1. vor jmdm., etw. nicht mehr schützen; (der Not, Gefahr o. Ä.) überlassen; ausliefern: jmdn., sich jmdm., dem Elend, der Verzweiflung p.; weil hier der Staat die Schwachen dem Starken schutzlos preisgebe (Thieß, Reich 304); die Haut, sich allzu lange der starken Sonnenbestrahlung p.; man gab ihn dem Gelächter der Leute preis; Von Naso maskiert und entlarvt, dem Klatsch und der Lächerlichkeit preisgegeben (Ransmayr, Welt 54); Es ist unschicklich, die einen wie die andern den Blicken Fremder preiszugeben (Stern, Mann 217); die Bauten waren der Zerstörung preisgegeben; sie gibt sich für Geld den Männern preis (geh.; prostituiert sich); Dass jede Frau, die mit irgendwem in irgendeine Wohnung geht, sich diesem Irgendjemand gleich auch unwiderruflich p. (geh.; hingeben 2 b) müsse (Kurier 12. 5. 84, 16). 2. aufgeben, ↑"hingeben" (1); auf etw. verzichten: Gebiete, sich, seine Selbstständigkeit, seine Ideale p.; Wer ... den Delinquenten nicht vom ersten Tage an in die Verbannung begleite, der habe seine verwandtschaftliche Nähe für immer preisgegeben (Ransmayr, Welt 131); keinen Fußbreit Boden gab er kampflos preis. 3. nicht mehr geheim halten; verraten: ein Geheimnis p.; Ihre wahre Funktion konnte er auf keinen Fall p. (Prodöhl, Tod 51); er könne nicht seine Gewährsleute p. (Kühn, Zeit 59); Hegemann hatte eine Formulierung gewählt, die nichts preisgab (erkennen ließ; Weber, Tote 231); doch das, was der Computer preisgegeben (übermittelt) hat, hat mir die Sprache verschlagen (Staessle, Herzradieschen 177).
preis|ge|ben