Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
plündern
plụ̈n|dern [mhd. plundern, mniederd. plunderen, zu ↑"Plunder", also eigtl. = Hausrat, Wäsche wegnehmen]: a) (unter Ausnutzung einer Notstandssituation) sich fremdes Eigentum aneignen: wo sie hinkamen, mordeten und plünderten sie; plündernde Horden; b) "ausplündern" (b): Geschäfte, Kirchen, Häuser p.; die Soldaten plünderten die ganze Stadt; Ü den Kühlschrank p. (scherzh.; [fast] alles Essbare herausnehmen u. verzehren); die Stare haben den Kirschbaum geplündert (scherzh.; haben eine Menge Kirschen gefressen); Im Sturmlauf des Fortschritts hatte der Mensch geglaubt, die Natur ohne Gegenleistung p. zu können (Gruhl, Planet 219); sein Sparkonto p. (scherzh.; [fast] alles Geld auf einmal abheben); einen Schriftsteller, ein literarisches Werk p. (abwertend; in großem Umfang plagiieren); den Weihnachtsbaum p. (scherzh.; die daran hängenden Süßigkeiten abnehmen u. essen); c) (veraltet) "ausplündern" (a): er wurde von Wegelagerern geplündert; Ü übrigens war sie es auch gewesen, die mich mit Kleidung ... versorgt hatte. Sie hatte ihren Bruder geplündert (Fallada, Herr 186).
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