Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
plädieren
plä|die|ren [frz. plaider, zu: plaid = Rechtsversammlung; Prozess < afrz. plait < lat. placitum = geäußerte Meinung, zu: placere = gefallen; Beifall finden; (unpers.:) es ist jmds. Meinung]: 1. (Rechtsspr.) ein ↑"Plädoyer" (1) halten, in einem ↑"Plädoyer" (1) beantragen: „Mit diesem Holzteilchen“, plädierte der Staatsanwalt (führte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus), „ist die Brücke geschlagen ...“ (Mostar, Unschuldig 62); auf/für „schuldig“ p.; der Verteidiger plädierte auf/für Freispruch; Er wird auf Notwehr p. und hofft auf einen Freispruch (Danella, Hotel 130). 2. (bildungsspr.) sich für etw. aussprechen: für jmds. Beförderung, für die Gleichberechtigung der Frau p.; Bonn, für dessen Erhalt als Hauptstadt Engholm vergeblich plädierte (natur 10, 1991, 40); sie hat dafür plädiert, dass du die Rolle übernimmst.
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