Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
pfändbar
pfạ̈nd|bar : (als nicht unbedingt lebensnotwendiges Gut) zur Pfändung geeignet: der -e Teil des Gehalts; Sie weigerten sich, ein Kind nach üblicher Praxis wie einen -en Gegenstand zu behandeln (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 5); Kindergeld ist im Allgemeinen nicht p.
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